Unterwegs und auf dem PlatzRatgeber
Camping in Schutzgebieten
In Naturschutzgebieten und Nationalparks ist Zelten und Übernachten außerhalb ausgewiesener Plätze in aller Regel verboten; die genauen Regeln stehen in der Verordnung des Gebiets. Im Nationalpark Harz etwa gelten absolutes Wegegebot, ganzjährige Leinenpflicht und ein Verbot von offenem Feuer, Grill und Kocher. Drohnen dürfen über Naturschutzgebieten und Nationalparks nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde fliegen.

Viele Campingplätze liegen am Rand von Schutzgebieten: an der Elbe im Biosphärenreservat, im Harz und in der Sächsischen Schweiz direkt vor einem Nationalpark. Wer von dort zu Fuß, mit dem Rad oder dem Boot losgeht, betritt Flächen, für die strengere Regeln gelten als im übrigen Wald. Welche das sind, hängt von der Art des Gebiets und von seiner eigenen Verordnung ab. Wo du außerhalb von Schutzgebieten zelten darfst, erklärt Wildcampen in Deutschland: was erlaubt ist.
Welche Schutzgebiete es gibt
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unterscheidet mehrere Arten von Schutzgebieten. Am strengsten geschützt sind Naturschutzgebiete. Dort sind alle Handlungen verboten, die das Gebiet oder seine Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern oder nachhaltig stören können, nach Maßgabe näherer Bestimmungen; der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden darf ein Naturschutzgebiet nur, soweit der Schutzzweck es erlaubt [1]. Laut Bundesamt für Naturschutz (BfN) gab es im Dezember 2023 in Deutschland 9.012 Naturschutzgebiete, die 4,1 Prozent der Landfläche einnehmen [7].
Nationalparke sollen in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleisten [2]. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, dienen sie auch der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung, und sie sind wie Naturschutzgebiete zu schützen [2]. Das BfN zählt 16 Nationalparke, darunter den Harz, die Sächsische Schweiz und den Müritz-Nationalpark; an Land bedecken sie rund 0,6 Prozent des Bundesgebiets [8].
Biosphärenreservate sind große Landschaften, die durch traditionelle, vielfältige Nutzung geprägt sind. Sie werden in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen gegliedert und in wesentlichen Teilen wie Naturschutzgebiete, im Übrigen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt [3]. Nach Angaben des BfN gibt es 18 Biosphärenreservate, darunter die Flusslandschaft Elbe; sie nehmen 3,9 Prozent der Landfläche ein [9]. Laut BfN sollte die Kernzone mindestens 3 Prozent der Fläche einnehmen, Kern- und Pflegezone zusammen sollen mindestens 20 Prozent betragen [9].
In Landschaftsschutzgebieten sind nach § 26 BNatSchG Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen [4]. Hier ist vieles erlaubt, was im Naturschutzgebiet verboten ist, die genauen Grenzen zieht wieder die Verordnung.
Laut BfN können die in der Verordnung festgelegten Naturschutzziele bestimmte Nutzungsformen einschränken oder Gebote und Verbote zur Folge haben [7]. Als Nutzungen, die viele Naturschutzgebiete beeinträchtigen, nennt das Amt neben Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Verkehr ausdrücklich auch die Freizeitnutzung [7]. Für Camper heißt das: Ein Weg, ein Badestrand oder eine Feuerstelle, die im letzten Jahr offen waren, können in einem anderen Gebiet oder nach einer neuen Verordnung gesperrt sein.
Übernachten im Schutzgebiet
Zelten, Biwakieren und Übernachten im Fahrzeug sind in Nationalparks grundsätzlich nicht erlaubt. Im Nationalpark Harz ist das Campen oder Biwakieren nach Angaben der Nationalparkverwaltung nicht gestattet; sie verweist auf die Angebote touristischer Anbieter [10]. Im Nationalpark Sächsische Schweiz sind Zelten und Camping verboten, auch in Autos und Wohnmobilen [11].

Die Sächsische Schweiz hat eine bekannte Ausnahme für Kletterer. Vom 16. Juni bis 31. Januar ist das Freiübernachten an 58 gekennzeichneten Boofen außerhalb der Kernzone erlaubt, aber nur im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Felsklettern und sofern der Schutzzweck nicht beeinträchtigt wird [12]. Vom 1. Februar bis zum 15. Juni ist das Übernachten im Freien vollständig verboten [12]. Feuer jeder Art, auch Kerzen, Campingkocher und Rauchen, ist dabei ebenfalls verboten, auch in den zugelassenen Boofen [12]. Im umgebenden Landschaftsschutzgebiet ist das Übernachten im Freien grundsätzlich gestattet, Zelten aber nur an ausgewiesenen Plätzen; in Naturschutzgebieten wie am Pfaffenstein sind Zelten und Übernachten unter freiem Himmel untersagt [12].
Für Wanderer ohne Kletterseil gibt es an der Trekkingroute Forststeig eine legale Möglichkeit: Dort dürfen die Biwakplätze von 16 bis 10 Uhr mit höchstens fünf kleinen Bergzelten genutzt werden; in den Trekkinghütten ist Zelten verboten, und für beide brauchst du ein Ticket [12]. Auch beim Boofen gilt das Wegegebot, der Müll samt Essensresten wird wieder mitgenommen, und Lärm besonders in der Nacht ist zu vermeiden [12].
Wer im Schutzgebiet wandern und abends im Zelt schlafen möchte, wählt einen Campingplatz am Rand. Was die einzelnen Regionen bieten, steht unter Camping im Harz und Camping in der Sächsischen Schweiz.
Auf den Wegen bleiben
Im Nationalpark Harz gilt absolutes Wegegebot; zur Verfügung stehen rund 600 Kilometer ausgeschilderte Wanderwege [10]. In der Sächsischen Schweiz darfst du den Nationalpark nur auf vorhandenen Wegen betreten, in der Kernzone nur auf markierten oder mit Wegweisern gekennzeichneten Wegen [11]. Radfahren ist in der Sächsischen Schweiz nur auf ausgewiesenen Radrouten erlaubt, im Harz auf den meisten Wanderwegen; in beiden Nationalparks haben Wandernde Vorrang [10, 11]. Im Landschaftsschutzgebiet der Sächsischen Schweiz dürfen Motorfahrzeuge keine Waldwege befahren, und geklettert wird nur an bestätigten Kletterfelsen über die markierten Zugänge [11].
Hunde in Schutzgebieten
In beiden Nationalparks müssen Hunde immer angeleint sein [10, 11]. Die Nationalparkverwaltung Harz begründet das mit dem Schutz der Wildtiere: Freilaufende Hunde können sie beunruhigen und damit gefährden, gerade bodenbrütende Vögel; scheucht ein Hund brütende Altvögel auf, können die Eier auskühlen und die Brut geht verloren [13]. In der Brut- und Setzzeit sollen sich Besucher laut Nationalparkverwaltung besonders rücksichtsvoll verhalten; in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen ist diese Zeit gesetzlich vom 1. März beziehungsweise 1. April bis zum 15. Juli geregelt [13].

Außerhalb von Schutzgebieten regeln Länder und Gemeinden die Leinenpflicht. Was mit Hund auf dem Campingplatz und in der freien Landschaft gilt, steht unter Camping mit Hund.
Feuer, Pflanzen und Tiere
Offenes Feuer ist im Nationalpark Harz verboten, ausdrücklich auch Grill und Outdoor-Kochgeschirr [10]. In der Sächsischen Schweiz sind Rauchen und jede andere Art von Feuer verboten; Lagerfeuer sind nur an den ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt, für die du eigenes Holz mitbringst [11]. Im Landschaftsschutzgebiet der Sächsischen Schweiz gilt im Wald und in weniger als 100 Metern Abstand zum Wald kein offenes Feuer, auch nicht zum Grillen [11].
Pflanzen sammeln oder beschädigen ist im Nationalpark Sächsische Schweiz verboten; Pilze und Beeren für den Eigenbedarf darfst du schonend entnehmen, solange du die Wege nicht verlässt [11]. Die Nationalparkverwaltung Harz bittet dagegen, der Natur nichts zu entnehmen, besonders keine Beeren und Pilze [10]. Außerhalb von Schutzgebieten erlaubt § 39 BNatSchG jedem, in Gebieten ohne Betretungsverbot Blumen, Gräser, Pilze, Früchte und Zweige in geringen Mengen und pfleglich für den persönlichen Bedarf zu entnehmen [5].
Wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen ist nach § 39 BNatSchG überall verboten [5]. In der Sächsischen Schweiz dürfen Tiere weder gefüttert noch beunruhigt werden, Baden und das Betreten von Gewässern sind verboten, und Lärm ist untersagt [11]. Den eigenen Müll nimmst du in beiden Nationalparks wieder mit; die Verwaltung im Harz weist darauf hin, dass Verpackungen Wildtiere gefährden [10, 11]. Wie du auf dem Platz Abfall vermeidest, steht unter Nachhaltig campen und Müll vermeiden.
Drohnen über Schutzgebieten
Über Naturschutzgebieten, Nationalparks und Natura-2000-Gebieten (nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 BNatSchG Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete [14]) ist der Betrieb von Drohnen nach § 21h der Luftverkehrs-Ordnung nur zulässig, wenn die zuständige Naturschutzbehörde ausdrücklich zugestimmt hat oder Landesrecht etwas anderes regelt [6]. Eine weitere Ausnahme gilt nur außerhalb von Nationalparks und nur, wenn der Flug unter anderem keinem Sport- oder Freizeitzweck dient und in mehr als 100 Metern Höhe stattfindet [6]. Für Urlaubsaufnahmen bleibt die Drohne also am Boden. Die Nationalparkverwaltungen im Harz und in der Sächsischen Schweiz nennen ferngesteuerte Fluggeräte im gesamten Nationalparkgebiet verboten, im Harz vor allem zum Schutz seltener Vogelarten [10, 11].
Biosphärenreservat an der Elbe
Die Flusslandschaft Elbe ist eines der 18 Biosphärenreservate in Deutschland [9]. Ein Biosphärenreservat soll nach § 25 BNatSchG beispielhaft zeigen, wie Wirtschaftsweisen entwickelt und erprobt werden, die die Naturgüter besonders schonen, und es dient, soweit der Schutzzweck es zulässt, auch der Naturbeobachtung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung [3]. Die Gebiete werden über Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen entwickelt, und sie sind wie Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete zu schützen [3]. Für die Zonen und ihre Verbote sind die Länder zuständig; mehrere, darunter Sachsen-Anhalt, haben vom Bundesgesetz abweichende Regelungen getroffen [3]. Wer am Fluss, im Auwald oder mit dem Kanu unterwegs ist, fragt deshalb vor der Tour bei der Reservatsverwaltung oder der Naturschutzbehörde des Landkreises nach, welche Flächen gesperrt sind. Was es an der Elbe zu sehen gibt, beschreibt Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe.

- Gesetz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 23 Naturschutzgebiete. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 25 Biosphärenreservate. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 26 Landschaftsschutzgebiete. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), § 21h Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten, Abs. 3 Nr. 6. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Naturschutzgebiete. Bundesamt für Naturschutz. Stand Stand der Zahlen 12/2023. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Nationalparke. Bundesamt für Naturschutz. Stand Stand der Tabelle 01/2022. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Biosphärenreservate. Bundesamt für Naturschutz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Verhaltensregeln im Nationalpark Harz. Nationalparkverwaltung Harz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Verhalten und Regeln. Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Freiübernachten und Boofen. Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Brut- und Setzzeit: Regeln einhalten. Nationalparkverwaltung Harz. Stand 05.04.2023. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 7 Begriffsbestimmungen, Absatz 1 Nummer 6 bis 8. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.

