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Welcher Führerschein für Wohnmobil und Wohnwagen?

Mit der Klasse B darfst du Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren und Wohnwagen ziehen, solange das Gespann 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Mit der Schlüsselzahl 96 sind Gespanne bis 4,25 Tonnen erlaubt, mit BE Anhänger bis 3,5 Tonnen. Schwerere Wohnmobile bis 7,5 Tonnen brauchen die Klasse C1 oder einen alten Führerschein der Klasse 3.

Ein weißes Wohnmobil und ein Auto mit kleinem Wohnwagen stehen nebeneinander auf einem Kiesplatz am Rand eines Campingplatzes
Bild: KI-generiert

Ob du ein Wohnmobil fahren oder einen Wohnwagen ziehen darfst, hängt an drei Dingen: an der zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeuge, an den Klassen in deinem Führerschein und an dessen Ausstellungsdatum [1]. Maßgeblich ist das zulässige Gesamtgewicht aus den Papieren. Es steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.2 [1]. Wer ohne die nötige Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar; das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor, und auch ein Halter, der das zulässt, ist strafbar [2].

Wohnmobil bis 3,5 Tonnen: Klasse B

Die Klasse B gilt für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm, die für höchstens acht Personen außer dem Fahrer gebaut sind [3]. Viele Kastenwagen und kleinere teilintegrierte Wohnmobile liegen in dieser Gewichtsklasse. Seit 1999 gilt die Grenze von 3,5 Tonnen für den Pkw-Führerschein [1].

Das Mindestalter für die Klasse B ist 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren 17 Jahre; bis zum 18. Geburtstag darf die Fahrerlaubnis dann nur im Inland genutzt werden [4]. Mit 17 und Begleitperson ist also auch ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen erlaubt.

Überladung ist kein Führerscheinproblem

Ein Wohnmobil mit 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ist schnell überladen. Laut ADAC liegt dann kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, weil der Eintrag in den Papieren zählt und nicht das tatsächliche Gewicht; die Überladung kostet aber ein Bußgeld [1]. Wie viel du zuladen darfst, rechnest du mit dem Zuladungsrechner aus.

Wohnmobil über 3,5 Tonnen: C1 oder alte Klasse 3

Für Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen brauchst du die Klasse C1 oder einen Pkw-Führerschein, der vor 1999 ausgestellt wurde [1]. Die Klasse C1 umfasst Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 und nicht mehr als 7.500 Kilogramm [3]. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, Begleitetes Fahren gibt es für C1 nicht [4]. Wohnmobile über 7,5 Tonnen erfordern die Klasse C oder die alte Klasse 2 [1].

Ein großes weißes Wohnmobil auf einer ruhigen Landstraße zwischen Feldern, von der Seite gesehen, im Nachmittagslicht
Bild: KI-generiert

Seit dem 28.12.2016 wird die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E für höchstens fünf Jahre erteilt [5, 6]. Für die Verlängerung verlangt die Behörde laut ADAC eine ärztliche Bescheinigung und einen Sehtest; für Gutachten und Sehtest beim Erwerb fallen etwa 100 Euro an [1]. C1- und C1E-Fahrerlaubnisse, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 27. Dezember 2016 neu erteilt wurden, gelten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres [6].

Alter Führerschein der Klasse 3

Wer den Autoführerschein vor 1999 gemacht hat, darf Wohnmobile bis 7,5 Tonnen fahren [7]. Das gilt laut ADAC als Bestandsschutz [1]. Beim Umtausch in den EU-Kartenführerschein werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet [6]. Zusätzlich gibt es die Klasse CE, beschränkt auf Züge, die früher unter die Klasse 3 fielen; diese Berechtigung endet mit dem Tag, an dem der Inhaber 50 Jahre alt wird, und lässt sich danach nach § 24 FeV verlängern [6]. Wer seinen alten Führerschein nicht umstellt, darf ab dem 50. Geburtstag keine solchen Fahrzeugkombinationen der Klasse CE mehr führen [6]. Für ein einzelnes Wohnmobil bis 7,5 Tonnen ändert der 50. Geburtstag nichts.

Wohnwagengespann: B, B96 oder BE

Bei Wohnwagen kommt es auf das Gespann an, also auf Zugfahrzeug und Anhänger zusammen. Die meisten Wohn- und Pferdeanhänger liegen laut ADAC über 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse, deshalb reicht die Klasse B oft nicht aus [8]. Drei Stufen gibt es:

Ein Auto mit angehängtem zweiachsigem Wohnwagen auf einem leeren Übungsplatz mit Pylonen, bewölkter Himmel
Bild: KI-generiert
BerechtigungWas erlaubt istVoraussetzung
Klasse BAnhänger bis 750 kg, oder schwerer, wenn das Gespann insgesamt höchstens 3.500 kg wiegtPkw-Führerschein
Klasse B mit Schlüsselzahl 96Gespann mit Anhänger über 750 kg und mehr als 3.500 kg, aber höchstens 4.250 kgFahrerschulung, keine Prüfung
Klasse BEAnhänger bis 3.500 kg hinter einem Fahrzeug der Klasse BAusbildung und praktische Prüfung

Die Angaben in der Tabelle folgen der Fahrerlaubnis-Verordnung [3, 9] und den Erläuterungen des ADAC zu BE [8]. Gerechnet wird mit der zulässigen Gesamtmasse beider Fahrzeuge aus den Papieren. Ein Beispiel: Ein Pkw mit 2.000 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse und ein Wohnwagen mit 1.500 Kilogramm ergeben 3.500 Kilogramm, das ist mit der Klasse B erlaubt. Hat der Wohnwagen 2.000 Kilogramm, liegt das Gespann bei 4.000 Kilogramm und braucht die Schlüsselzahl 96. Bei 2.500 Kilogramm Wohnwagen sind es 4.500 Kilogramm, dafür ist die Klasse BE nötig.

Schlüsselzahl 96

Die Schlüsselzahl 96 erweitert die Klasse B; sie wird im Führerschein eingetragen und gilt EU-weit [10]. Voraussetzung ist eine Fahrerschulung, deren Inhalte die Fahrerlaubnis-Verordnung in Anlage 7a festlegt; den Nachweis legst du vor der Eintragung vor [9]. Eine abschließende praktische Prüfung gibt es laut ADAC nicht, viele Fahrschulen bieten den Kurs als Tageskurs an, und er kostet meist 300 bis 500 Euro [10]. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren bei 17 [9].

Klasse BE

Mit der Klasse BE darfst du hinter einem Fahrzeug der Klasse B Anhänger bis 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse ziehen [3]. Laut ADAC ergibt das eine Kombination von höchstens 7.000 Kilogramm [8]. Zur Ausbildung gehören fünf Pflichtfahrstunden, drei davon über Land und je eine auf der Autobahn und bei Nacht, dazu Übungsstunden je nach Lernfortschritt und eine praktische Prüfung; eine theoretische Prüfung gibt es nicht [8]. Der ADAC nennt einen Grundbetrag der Fahrschule von rund 300 Euro und eine Prüfungsgebühr von 110 Euro, dazu Fahrstunden zu meist 60 bis 100 Euro [8].

Wohnmobil mit Anhänger

Wer hinter einem Wohnmobil einen Anhänger ziehen will, etwa für Motorroller oder Fahrräder, braucht für Anhänger über 750 Kilogramm den passenden Anhängerführerschein [1]. Mit der Klasse B darf die Kombination aus Wohnmobil und schwerem Anhänger 3.500 Kilogramm nicht überschreiten [1]. Die Klasse C1E gilt für Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 Kilogramm bis zu einer Gesamtmasse der Kombination von 12.000 Kilogramm [3].

In vier Schritten prüfen

Ob dein Führerschein für ein bestimmtes Fahrzeug reicht, kannst du mit den Papieren selbst prüfen. Die Grenzwerte stammen aus der Fahrerlaubnis-Verordnung [3, 9], das Vorgehen aus den Hinweisen des ADAC [1].

  1. Lies in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.2 die zulässige Gesamtmasse des Wohnmobils oder des Zugfahrzeugs ab. Beim Mietfahrzeug fragst du den Vermieter nach diesem Wert.
  2. Beim Gespann suchst du dieselbe Angabe für den Wohnwagen und addierst beide Werte.
  3. Schau auf deinem Führerschein nach, welche Klassen und Schlüsselzahlen eingetragen sind und wann die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Für einen Führerschein von vor 1999 gelten höhere Grenzen.
  4. Vergleiche: Wohnmobil bis 3.500 Kilogramm oder Gespann bis 3.500 Kilogramm heißt Klasse B, Gespann bis 4.250 Kilogramm Schlüsselzahl 96, Anhänger bis 3.500 Kilogramm Klasse BE, Wohnmobil bis 7.500 Kilogramm Klasse C1 oder alte Klasse 3.

Was die EU-Reform ändert

Die neue EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass Inhaber der Klasse B Wohnmobile bis 4,25 Tonnen fahren dürfen. Dafür verlangt die Richtlinie eine Ausbildung oder Prüfung [1]. Nach Angaben von promobil müssen die Mitgliedstaaten ihre Vorschriften bis zum 26.11.2028 erlassen; anwendbar sind die Regeln laut Bundesverkehrsministerium erst ab dem 26.11.2029 [11]. Mit Anhänger sollen laut promobil dann Gespanne bis 5 Tonnen möglich sein [11]. AUTO BILD schrieb im September 2025, die 5-Tonnen-Grenze gelte nur für alternativ angetriebene Pkw [12]. Die genauen Bedingungen stehen erst fest, wenn Deutschland die Richtlinie umgesetzt hat. Bis dahin gilt die Grenze von 3,5 Tonnen für die Klasse B.

Schon heute gibt es eine Sonderregel für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb: Im Inland dürfen Inhaber der Klasse B, die sie seit mindestens zwei Jahren besitzen, solche Fahrzeuge bis 4.250 Kilogramm fahren, allerdings nur für die Güterbeförderung, ohne Anhänger und nur, wenn die Mehrmasse allein auf das Antriebssystem zurückgeht [3]. Weil sie nur für die Güterbeförderung gilt, hilft sie bei Urlaubsfahrten mit dem Wohnmobil nicht weiter.

Mit dem Mietwohnmobil ins Ausland

Wer ein Wohnmobil mietet, sollte vor der Buchung die zulässige Gesamtmasse erfragen und prüfen, ob der eigene Führerschein dafür reicht [1]. Je nach Reiseland kann zusätzlich ein Internationaler Führerschein nötig sein [1]. Wer mit Begleitetem Fahren ab 17 unterwegs ist, darf bis zum 18. Geburtstag nur im Inland fahren [4]. Über 7,5 Tonnen ist ein Fahrtenschreiber Pflicht, wenn Güter befördert werden, auch privat, etwa Pferde oder ein Auto; bis 7,5 Tonnen braucht ein Wohnmobil keinen [1].

Ein Campingbus parkt an einem Aussichtspunkt in den Alpen, die Schiebetür offen, daneben zwei Klappstühle
Bild: KI-generiert

Weitere Fragen rund um das Fahrzeug beantworten Saisonkennzeichen für Wohnmobil und Wohnwagen und Welche Versicherungen Camper brauchen. Einen Überblick über Wohnmobile gibt Urlaub mit dem Wohnmobil, über Gespanne Urlaub mit dem Wohnwagen.

  1. Organisation Wohnmobil: Welcher Führerschein ist nötig? (Anabel Greefe, Bastian Metzger). ADAC. Stand 21.01.2026. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 10 Mindestalter. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 76 Übergangsrecht, Nr. 9 und Nr. 12c. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  7. Organisation Urlaub mit dem Wohnmobil: Das müssen Einsteiger wissen (Andrea Steichele-Biskup). ADAC. Stand 30.04.2026. abgerufen am 29.10.2026
  8. Organisation BE-Führerschein: Welche Anhänger Sie damit ziehen dürfen (Anabel Greefe, Bastian Metzger). ADAC. Stand 20.01.2026. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  10. Organisation Anhängerführerschein B96: So viel dürfen Sie damit ziehen (Alexander Schnaars, Petra Zollner). ADAC. Stand 12.03.2026. abgerufen am 29.10.2026
  11. EU-Frist bremst Neuerung: B-Führerschein für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen erst ab 2029 (Benjamin Büchner). promobil. Stand 09.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  12. Wohnmobil und E-Transporter: Das dürfen Sie bald mit Führerscheinklasse B fahren (Bianca Garloff). AUTO BILD. Stand 15.09.2025. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.