Recht und KostenRatgeber

Welche Versicherungen Camper brauchen: Pflicht, Kasko, Hausrat, Inhalt

Pflicht ist nur die Kfz-Haftpflicht für Wohnmobil und Wohnwagen, auch für einen nicht angekuppelten Anhänger. Die Kasko schützt das Fahrzeug selbst, aber nicht Reisegepäck und persönliche Sachen. Die Hausratversicherung hilft beim Camping oft nicht, weil sie Einbruchdiebstahl und Sturmschäden nur in Gebäuden deckt; für Inventar im Fahrzeug gibt es Inhaltsversicherungen.

Ein Wohnwagen mit Vorzelt steht bei leichtem Regen auf einer Wiese, darunter stehen Klappstühle
Bild: KI-generiert

Beim Camping treffen mehrere Versicherungen aufeinander: die Kfz-Versicherung für Wohnmobil oder Wohnwagen, die Hausratversicherung für deine Sachen, die Privathaftpflicht und Reiseversicherungen. Jede deckt nur einen Teil ab, und gerade bei Sachen im Zelt, im Vorzelt oder im Wohnwagen gibt es Lücken. Die Seite erklärt, was Pflicht ist und was die Musterbedingungen der Versicherer vorsehen. Sie empfiehlt keinen Tarif und keinen Anbieter. Was in deinem Vertrag steht, kann von den Mustern abweichen.

Pflicht: die Haftpflicht für Wohnmobil und Wohnwagen

Wer ein Fahrzeug mit Standort in Deutschland hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen [1]. Als Fahrzeug gelten dabei auch Anhänger, die mit einem Kraftfahrzeug verwendet werden sollen, und zwar unabhängig davon, ob sie gerade angekuppelt sind [2]. Der Wohnwagen braucht also eine eigene Haftpflicht, auch wenn er auf dem Campingplatz steht. Die gesetzlichen Mindestsummen betragen je Schadenfall 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden [3].

Ein Auto zieht einen weißen Wohnwagen auf einer ruhigen Landstraße zwischen grünen Feldern
Bild: KI-generiert

Fährst du mit dem Gespann, erstreckt sich nach den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) der Schutz der Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs auch auf den angekuppelten Anhänger [4]. Verursacht das Gespann einen Schaden, haften die Halter von Zugfahrzeug und Anhänger dem Geschädigten gemeinsam. Untereinander muss im Regelfall nur der Halter des Zugfahrzeugs einstehen, denn das Ziehen des Anhängers allein verwirklicht nach dem Gesetz keine höhere Gefahr [5].

Kasko für das Fahrzeug

Eine Kaskoversicherung ist keine Pflicht. Die Teilkasko leistet nach der Darstellung des GDV bei Feuer, Naturgewalten, Zusammenstößen mit Haarwild und Glasbruch. Die Vollkasko deckt zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden und mut- oder böswillige Beschädigung [6]. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt besonders bei teuren Campern eine Voll- oder mindestens eine Teilkasko [7].

Nach dem GDV-Muster sind fest eingebaute oder angebaute Teile und Zubehör mitversichert, dazu Zubehör, das im Fahrzeug unter Verschluss liegt und nur dem Gebrauch des Fahrzeugs dient. Nicht versicherbar sind dagegen Reisegepäck, persönliche Gegenstände der Insassen, Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte [8]. Die Kasko ersetzt also die eingebaute Küche, aber nicht die Kamera im Schrank oder die Kleidung im Kleiderschrank des Wohnmobils.

Wohnmobile haben in der Kfz-Versicherung eine eigene Fahrzeuggruppe. Das GDV-Muster nennt sie Campingfahrzeuge und versteht darunter Fahrzeuge, die als Wohnmobil zugelassen sind. Für sie sieht es eigene Tabellen für die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen und die Rückstufung nach einem Schaden vor [12]. Die Prozentsätze in diesen Tabellen legt jeder Versicherer selbst fest. Wie das Rabattsystem funktioniert, steht unter Schadenfreiheitsklasse: wie der SF-Rabatt funktioniert.

Was die Hausratversicherung beim Camping leistet

Die Hausratversicherung schützt deine Sachen zu Hause. Unterwegs greift sie nur über die sogenannte Außenversicherung. Nach den GDV-Musterbedingungen VHB 2022 mit Stand Juni 2026 sind versicherte Sachen außerhalb der Wohnung weltweit geschützt, wenn sie nur vorübergehend dort sind. Wie lange das höchstens sein darf, legt der Versicherer im Vertrag fest [9]. Für Camping enthält das Muster aber zwei Einschränkungen:

Ein kleines Kuppelzelt mit gebrochener Stange nach einem Sturm, Äste liegen im Gras
Bild: KI-generiert
  • Einbruchdiebstahl liegt nur vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mit falschem Schlüssel eindringt. Diese Voraussetzung gilt auch in der Außenversicherung [9]. Ein Zelt ist kein Gebäude.
  • Schäden durch Naturgefahren wie Sturm und Hagel sind außen nur innerhalb von Gebäuden versichert [9].

Der GDV folgert daraus, dass die Hausratversicherung beim Zelten bei Naturgewalten nicht greift und im Wohnmobil ebenso wenig [6]. Die Verbraucherzentrale NRW schreibt, dass die Hausratversicherung im Urlaub im Wohnmobil oder Wohnwagen in der Regel nicht abdeckt [7]. Fahrzeuge aller Art und Anhänger gehören nach dem Muster ohnehin nicht zum Hausrat [10].

Manche Verträge enthalten einen Baustein für den Diebstahl aus einem aufgebrochenen, verschlossenen Kraftfahrzeug. Im Muster ist er mit einer Entschädigungsgrenze versehen, deren Höhe der Versicherer festlegt [11]. Ob der Baustein in deinem Vertrag steht und ob er auch für ein Wohnmobil gilt, zeigt nur ein Blick in die Bedingungen. Raub und Feuer sind in der Außenversicherung dagegen grundsätzlich gedeckt, beim Raub mit Einschränkungen, etwa für Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herbeigeschafft werden [9]. Mehr zur Hausratversicherung steht unter Hausratversicherung.

Inhaltsversicherung und Campingpolice

Für die Sachen im Fahrzeug bieten Versicherer Inhaltsversicherungen an. Sie schützen nach der Verbraucherzentrale NRW die losen Gegenstände im Wohnmobil oder Wohnwagen vor Diebstahl, Einbruch und Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Explosion. Je nach Vertrag sind nur Reisegepäck oder auch Elektronik und Sportgeräte versichert. Oft nicht enthalten sind das Vorzelt, Bargeld, Geldkarten, Wertpapiere und Schmuck [7].

Der Innenraum eines Wohnwagens mit Küche und Sitzbank, vor der Tür lehnen zwei Fahrräder
Bild: KI-generiert

Fahrräder sind ein typischer Streitpunkt: Im Innenraum sind sie meist versichert, auf einem Träger dagegen häufig nicht. Manche Anbieter schließen Sportgeräte ganz aus [7]. Eine Reisegepäckversicherung hilft auf dem Platz meist nicht, weil sie nur während des Transports greift und oft niedrige Summen hat [7].

Dauercamper, deren Wohnwagen die ganze Saison auf einem Platz steht, können eine Campingpolice abschließen. Nach der Darstellung des GDV schützt sie neben dem Wohnwagen auch Inventar, Vorzelt und persönliche Gegenstände, etwa gegen Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel und Vandalismus. Voraussetzung ist, dass der Wohnwagen auf einem offiziellen Campingplatz oder im Winterlager steht [6]. Die Verbraucherzentrale NRW nennt diese Form Campingkaskoversicherung [7].

Haftpflicht, Schutzbrief und Schutz im Ausland

Schäden, die du außerhalb des Fahrzeugs anrichtest, etwa wenn ein Hering beim Zeltaufbau eine Wasserleitung trifft, fallen nicht unter die Kfz-Haftpflicht, die nur Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs deckt [1]. Dafür ist in der Regel die Privathaftpflicht gedacht, die nach der Verbraucherzentrale Schäden im Alltag abdeckt [15]. Was sie zahlt, steht unter Privathaftpflicht: was sie zahlt. Für den Hund brauchst du nach der Verbraucherzentrale eine eigene Tierhalterhaftpflicht [15]; welche Bundesländer sie vorschreiben, erklärt Hundehaftpflicht und Pflicht in den Bundesländern.

Ein Kfz-Schutzbrief hilft bei Panne und Unfall unterwegs. Nach dem GDV-Muster sind neben dem Fahrzeug auch ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger versichert, und zwar in den geografischen Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten der EU [4]. Welche Leistungen genau dazugehören, steht unter Kfz-Schutzbrief.

Für Reisen ins Ausland weist der GDV darauf hin, dass gesetzliche Krankenkassen Kosten nur in EU-Ländern und Staaten mit Sozialversicherungsabkommen erstatten, und dann nur in Höhe der in Deutschland üblichen Kosten. Einen medizinisch sinnvollen Rücktransport erstattet in der Regel nur eine private Auslandsreisekrankenversicherung [6]. Einzelheiten stehen unter Auslandsreisekrankenversicherung. Freizeitunfälle auf dem Campingplatz deckt die gesetzliche Unfallversicherung nicht [6].

Wenn etwas passiert

Nach einem Schaden gelten Fristen. In der Kfz-Versicherung musst du nach dem GDV-Muster jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche anzeigen. Wird das Fahrzeug oder ein mitversichertes Teil gestohlen, verlangt das Muster die Anzeige unverzüglich in Textform. Übersteigt ein Diebstahl-, Brand- oder Wildschaden einen Betrag, den der Versicherer festlegt, musst du ihn außerdem unverzüglich der Polizei melden [13]. Vor einer Reparatur oder Verwertung holst du die Weisung des Versicherers ein, soweit die Umstände das erlauben [13].

Halte für Sachen, die gestohlen oder beschädigt wurden, eine Liste mit Kaufbelegen oder Fotos bereit. Im Streit über die Höhe der Entschädigung verlangt das Hausrat-Muster von den Sachverständigen ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten und beschädigten Sachen mit ihrem Wert [14]. Wer schon vor der Reise Fotos von Zelt, Fahrrädern und Elektronik macht, hat diese Angaben im Schadenfall schneller zur Hand.

Bestehende Verträge vor der Reise prüfen

Vor dem ersten Urlaub lohnt ein Blick in die vorhandenen Verträge. Diese Fragen helfen dabei:

  • Hat der Wohnwagen eine eigene Haftpflicht, und gilt sie auch, wenn er abgestellt ist?
  • Besteht für Wohnmobil oder Wohnwagen eine Teil- oder Vollkasko, und welche Einbauten sind mitversichert?
  • Wie lange gilt die Außenversicherung der Hausrat, und gibt es einen Baustein für Diebstahl aus Fahrzeugen?
  • Sind Fahrräder auf dem Träger, Elektronik und das Vorzelt irgendwo versichert?
  • Gilt der Schutzbrief auch für den Wohnwagen und im Reiseland?

Was das Saisonkennzeichen an Steuer und Versicherung ändert, steht unter Saisonkennzeichen für Wohnmobil und Wohnwagen. Wie du dein Lager vor Dieben schützt, erklärt Sicherheit beim Camping, und was der Hund auf dem Platz braucht, Camping mit Hund.

  1. Gesetz § 1 PflVG: Versicherungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz § 1a PflVG: Fahrzeug, Standort. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG: Mindestversicherungssummen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Abschnitte A.1.1.5, A.3.3 und A.3.4. GDV. Stand 13.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 19 StVG: Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  6. Organisation Was leistet eine Campingversicherung?. GDV, dieversicherer.de. Stand 15.03.2024. abgerufen am 29.10.2026
  7. Organisation Fürs Camping richtig versichert. Verbraucherzentrale NRW. Stand 23.07.2025. abgerufen am 29.10.2026
  8. Organisation Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Abschnitt A.2.1.2. GDV. Stand 13.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  9. Organisation Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022, Versicherungssummenmodell), Abschnitte A 4.1 und A 12. GDV. Stand Juni 2026. abgerufen am 29.10.2026
  10. Organisation Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022, Versicherungssummenmodell), Abschnitt A 9.1.3. GDV. Stand Juni 2026. abgerufen am 29.10.2026
  11. Organisation Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022, Versicherungssummenmodell), Abschnitt A 4.2.1. GDV. Stand Juni 2026. abgerufen am 29.10.2026
  12. Organisation Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Anhang 1 Nr. 5 und Anhang 6 Nr. 10: Campingfahrzeuge. GDV. Stand 13.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  13. Organisation Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Abschnitte E.1.1 und E.1.3. GDV. Stand 13.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  14. Organisation Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022, Versicherungssummenmodell), Abschnitt A 19.4. GDV. Stand Juni 2026. abgerufen am 29.10.2026
  15. Organisation Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für alle!. Verbraucherzentrale. Stand 07.10.2026. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.