Einstieg ins CampingRatgeber
Urlaub mit dem Wohnwagen
Für den Urlaub mit Wohnwagen brauchst du ein Zugfahrzeug mit ausreichender Anhängelast und den passenden Führerschein: Klasse B reicht nur für leichte Gespanne, sonst B96 oder BE. Mit Anhänger gilt außerorts und auf der Autobahn 80 km/h, mit Tempo-100-Zulassung auf Autobahnen 100 km/h.

Ein Wohnwagen hängt am eigenen Auto. Auf dem Campingplatz koppelst du ihn ab, stellst ihn gerade hin und hast für den Rest des Urlaubs ein festes Quartier mit Betten, Küchenzeile und oft einer kleinen Nasszelle. Das Auto bleibt frei für Ausflüge, den Einkauf oder den Weg zum Badesee, ohne dass du dein Lager abbauen musst. Gut passt der Wohnwagen zu allen, die eine oder mehrere Wochen an einem Ort bleiben oder jedes Jahr auf denselben Platz fahren. Wer jeden Tag woanders übernachten will, hat es mit dem Wohnmobil leichter, weil das An- und Abkuppeln wegfällt. Einen Vergleich aller Möglichkeiten findest du unter Camping-Arten im Überblick.
Welcher Führerschein für das Gespann reicht
Welche Fahrerlaubnis du brauchst, hängt von der zulässigen Gesamtmasse ab, also von den Werten in den Fahrzeugpapieren. Was am Reisetag tatsächlich geladen ist, spielt dafür keine Rolle [1].
- Klasse B: Zugfahrzeug bis 3,5 Tonnen mit einem Anhänger bis 750 Kilogramm. Ist der Anhänger schwerer, darf die Kombination aus Auto und Wohnwagen zusammen höchstens 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse haben [1].
- Schlüsselzahl B96: Gespanne bis 4,25 Tonnen, der Anhänger darf schwerer als 750 Kilogramm sein. Dafür absolvierst du eine Fahrerschulung in der Fahrschule; eine Prüfung nennt der ADAC nicht. Die Schlüsselzahl wird im Führerschein eingetragen und gilt in der ganzen EU [1].
- Klasse BE: Anhänger bis 3.500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse hinter einem Fahrzeug der Klasse B, die Kombination darf höchstens 7.000 Kilogramm wiegen. Vorgeschrieben sind fünf Pflichtfahrstunden (drei Überlandfahrten, je eine auf der Autobahn und bei Nacht) und eine praktische Prüfung. Eine theoretische Prüfung gibt es für BE nicht [1].
Wer noch einen Führerschein der alten Klasse 3 hat, genießt Bestandsschutz und bekommt beim Umtausch automatisch die Klasse BE [1]. Für viele Wohnwagengespanne reicht laut ADAC die Schlüsselzahl B96 [2]. Rechenbeispiele und die Regeln für Wohnmobile stehen unter Welcher Führerschein für Wohnmobil und Wohnwagen?
Anhängelast, Stützlast und Beladung
Wie schwer der Wohnwagen sein darf, bestimmt das Zugfahrzeug. Die maximale Anhängelast steht in der Zulassungsbescheinigung des Autos. Sie reicht je nach Modell von wenigen hundert Kilogramm bis 3,5 Tonnen und darf nicht überschritten werden [2]. In den Papieren steht auch die zulässige Stützlast, also das Gewicht, mit dem die Deichsel von oben auf die Anhängerkupplung drückt. Der ADAC rät, die Stützlast beim Beladen möglichst auszuschöpfen, ohne sie zu überschreiten [2, 3].

Schwere Lasten gehören über die Achse des Anhängers, nicht ganz nach vorn oder ins Heck. Die Ladung muss so gesichert sein, dass sie bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht verrutscht, umfällt oder herabfällt [2]. Überladung wird mit Bußgeld und Punkten geahndet; bei Anhängern über 2 Tonnen zulässiger Gesamtmasse schon ab mehr als 5 Prozent [2].
An- und Abkuppeln
Das Ankuppeln wirkt beim ersten Mal umständlich und geht mit etwas Übung schnell. Der ADAC beschreibt diese Reihenfolge [3]:

- Das Auto möglichst nah und gerade an den Wohnwagen fahren, Handbremse anziehen, Motor aus.
- Das Stützrad so einstellen, dass die Kupplung knapp über dem Kugelkopf steht.
- Die Feststellbremse des Wohnwagens lösen und die Deichsel absenken, bis die Kupplung spürbar einrastet. Die Anzeige an der Kupplung muss grün zeigen oder auf der richtigen Position stehen.
- Das Abreißseil an der Öse am Auto einhaken.
- Den Stecker verbinden, das Stützrad bis zum Anschlag hochkurbeln und die Klemme sichern.
- Die Beleuchtung prüfen. Abreißseil und Kabel müssen so hängen, dass sie Bodenwellen und abgesenkte Bordsteine überstehen.
Das Abreißseil ist in Deutschland bei gebremsten Anhängern mit Auflaufbremse und mehr als 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht Pflicht. Der ADAC empfiehlt, es fest an einer Öse oder Bohrung zu befestigen; eine Schlaufe über den Kugelhals kann abspringen [3]. Zum Abkuppeln lässt du das Auto ein Stück vorrollen, damit sich die Auflaufbremse löst. Dann sicherst du Auto und Wohnwagen gegen Wegrollen, löst Stromkabel und Abreißseil und kurbelst das Stützrad herunter, bis sich die Deichsel leicht anhebt. Erst danach öffnest du die Kupplung [3].
Fahren mit dem Wohnwagen
Für Pkw mit Anhänger gilt außerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h [4]. Auch auf der Autobahn bleibt es bei 80 km/h [5]. Schneller, nämlich 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, darfst du nur unter den Bedingungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO fahren. Das Zugfahrzeug braucht ABS. Die zulässige Gesamtmasse eines Wohnwagens mit starrem Aufbau und hydraulischen Stoßdämpfern darf höchstens das 0,8-Fache der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen, mit einer zugelassenen Stabilisierungseinrichtung mehr. Die Reifen des Wohnwagens müssen jünger als sechs Jahre und mindestens für 120 km/h (Kategorie L) ausgelegt sein. Ein Sachverständiger bestätigt das, die Zulassungsbehörde trägt die 100 km/h in die Papiere ein, und an der Rückseite des Wohnwagens klebt eine gesiegelte Tempo-100-Plakette [6].
Das Gespann ist länger, schwerer und windanfälliger als das Auto allein. Leere Anhänger sind laut ADAC windanfälliger als beladene, auf Brücken ist besondere Vorsicht nötig [2]. Gerät der Wohnwagen ins Schlingern, nimmst du die Geschwindigkeit durch leichtes Bremsen zurück, statt hektisch gegenzulenken [2]. Beim Rückwärtsfahren bewegt sich der Anhänger entgegen dem Lenkradeinschlag. Lenk langsam, und wenn du unsicher bist, halt an und steig aus, um nachzusehen [2]. Innen- und Außenspiegel stellst du so ein, dass du den Wohnwagen gut siehst [2]. Wer lange nicht oder noch nie mit Anhänger gefahren ist, übt vorher auf einer großen Fläche oder einem Übungsplatz [2]. Der ADAC empfiehlt Gespannfahrern außerdem ein Fahrsicherheitstraining [3].
Während der Fahrt darf sich im Wohnwagen niemand aufhalten [7]. Alle Mitreisenden sitzen angeschnallt im Auto, Kinder im passenden Kindersitz.
Aufstellen auf dem Platz
Am Stellplatz koppelst du ab, richtest den Wohnwagen waagerecht aus und kurbelst die Eckstützen herunter, damit er beim Hin- und Herlaufen nicht schaukelt. Danach folgen Strom und, wo vorhanden, Wasser. Wie du sicher an die Stromsäule gehst und welches Kabel du dafür brauchst, steht unter Strom beim Camping. Viele Wohnwagen bekommen auf dem Platz ein Vorzelt, das zusätzlichen Platz zum Sitzen und Abstellen bietet.

Jeder Campingplatz hat eine eigene Platzordnung, und wer dagegen verstößt, riskiert einen Platzverweis [10]. Zu den ungeschriebenen Regeln zählt der ADAC Südbayern die Nachtruhe ab 22 Uhr, Müll in die vorgesehenen Behälter und Ausrüstung, die nicht über den eigenen Stellplatz hinausragt [10]. Außerhalb des Campingplatzes darf ein abgekoppelter Wohnwagen nach § 12 Abs. 3b StVO nicht länger als zwei Wochen geparkt werden, außer auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen [10].
Gasanlage, Feuchtigkeit und Gebrauchtkauf
Viele Wohnwagen heizen und kochen mit Flüssiggas. Halter müssen Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Wohnmobilen nach § 60 StVZO alle 24 Monate nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 prüfen lassen, unabhängig von der Hauptuntersuchung. Das gilt für Anlagen mit höchstens 1,5 Kilogramm Verbrauch pro Stunde, die nicht dem Fahrzeugantrieb dienen. Anlagen, die noch nie nach G 607 geprüft waren, mussten nach der Übergangsregel in § 72 StVZO bis zum 19.06.2025 erstmals geprüft werden [11]. Der ADAC Nordbayern nennt für die Prüfung im Schnitt 40 bis 80 Euro [8].
Beim Kauf eines gebrauchten Wohnwagens achtet der ADAC besonders auf Feuchtigkeit. Frag den Verkäufer nach Schäden durch Nässe oder Hagel, prüf vor allem Dachluken und Falze und riech, ob es innen nach Moder riecht [9]. Ist der Wagen für 100 km/h zugelassen, dürfen die Reifen unabhängig von der Profiltiefe nicht älter als sechs Jahre sein [9]. Sinnvoll ist auch die Frage, ob der Wohnwagen lange als Dauercamper auf einem Platz stand, weil das Reifen und Bremsen beeinflussen kann. Zusagen wie die Freiheit von Feuchtigkeitsschäden lässt du dir schriftlich im Kaufvertrag bestätigen [9].
Saison, Abstellen und Reiseziele
Viele Wohnwagen sind nur im Sommerhalbjahr unterwegs. Für sie kommt ein Saisonkennzeichen in Frage, das nur in bestimmten Monaten gilt; die Einzelheiten stehen unter Saisonkennzeichen für Wohnmobil und Wohnwagen. Für die ersten Fahrten eignen sich Ziele mit kurzer Anreise. In Mitteldeutschland liegen viele Plätze an Flüssen und Seen, eine Auswahl entlang des Stroms findest du unter Camping an der Elbe. Wer den Wohnwagen als Basis nutzt und tagsüber Rad fährt, findet Etappen und Unterkünfte am Fluss unter Übernachten am Elberadweg.
- Organisation BE-Führerschein: Anhängerführerschein und Kosten (Anabel Greefe, Bastian Metzger). ADAC. Stand 20.01.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Fahren mit Anhänger: Von Führerschein bis Ladung sichern. ADAC. Stand 23.06.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Fahren mit Anhänger: Richtig ankuppeln und sichern (Regina Ammel). ADAC. Stand 05.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Straßenverkehrs-Ordnung, § 3 Geschwindigkeit. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Straßenverkehrs-Ordnung, § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. StVOAusnV). Bundesministerium der Justiz. Stand zuletzt geändert 19.12.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Kindersitz im Wohnmobil: Sicher reisen im Familienurlaub. ADAC Autovermietung. Stand 18.11.2024. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Das ändert sich 2025. ADAC Nordbayern. Stand 02.01.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Tipps: Gebrauchtes Wohnmobil kaufen (Petra Gerhäuser, Angela Baumgarten). ADAC. Stand 07.05.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Camping in und um Bayern: Tipps und Regeln für Einsteiger. ADAC Südbayern. Stand 23.04.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und § 72 Übergangsbestimmungen. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.

