Camping mit Familie und HundRatgeber

Camping mit Schulkindern

Mit Schulkindern lohnt ein Familienplatz, auf dem sie andere Kinder treffen und sich in einem abgesprochenen Bereich frei bewegen dürfen. Vereinbare Treffpunkte, Rückkehrzeiten und Baderegeln. Sicher schwimmen kann ein Kind laut DLRG erst mit dem Schwimmabzeichen Bronze, das Seepferdchen reicht dafür nicht.

Ein kleines oranges Zelt neben einem großen grünen Familienzelt auf einer sonnigen Wiese, zwei Fahrräder lehnen an einer Birke
Bild: KI-generiert

Im Grundschulalter werden Kinder auf dem Campingplatz selbstständig. Sie finden allein zum Waschhaus, ziehen mit neuen Freunden los und wollen beim Zeltaufbau mit anpacken. Für Eltern heißt das weniger Programm und mehr Absprachen: Wie weit darf das Kind gehen, wann ist es zurück, und darf es ohne Erwachsene ins Wasser? Die Hinweise unten gelten für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren; für jüngere Kinder gibt es Camping mit Kleinkindern, für ältere Camping mit Teenagern.

Den Platz und die Unterkunft wählen

Für Schulkinder zählt vor allem, ob es auf dem Platz andere Kinder gibt. Der ADAC nennt den Spielplatz als wichtigsten Treffpunkt, an dem die meisten Urlaubsfreundschaften entstehen; für ältere Kinder sind Bolzplatz, Tischtennis, Beachvolleyball und Basketballkörbe oft der leichteste Weg ins Gespräch [1]. Als Merkmale familienfreundlicher Plätze führt der ADAC Spielplatz, Kinderanimation und flache Wege auf [2]. In den Pfingst- und Sommerferien ist die Nachfrage hoch, deshalb rät der ADAC, drei bis sechs Monate im Voraus zu planen [2].

Ein Glampingzelt auf einer Holzplattform mit sichtbaren Betten im Eingang, Lichterkette an der Veranda, Kiefernwald in der Dämmerung
Bild: KI-generiert

Bei der Unterkunft empfiehlt der ADAC für Schulkinder Glampingzelt oder Schlaf-Fass, weil beides "Abenteuer und ein Gefühl von Eigenständigkeit" bietet [3]. Das Glampingzelt verbindet Zeltgefühl mit richtigen Betten und Stromanschluss, das Schlaf-Fass passt laut ADAC für zwei Erwachsene und ein bis zwei Kinder im Kindergarten- oder Schulalter, vor allem für Kurzreisen [3]. Wer mit dem eigenen Zelt fährt, findet Hinweise zu Größe und Aufbau unter Zelten: Camping mit dem Zelt.

Regeln für den Platz absprechen

Je älter die Kinder, desto größer darf ihr Radius sein. Der ADAC schlägt vor, dass ältere Kinder das gesamte Gelände nutzen dürfen, Strand oder See aber nur in Begleitung [1]. Weitere Regeln aus der ADAC-Liste: feste Treffpunkte wie Rezeption, Spielplatz oder Kiosk für den Fall, dass die Eltern nicht auffindbar sind; verbindliche Rückkehrzeiten, etwa "spätestens um 18 Uhr zurück"; Kinder gehen immer zu zweit und geben Bescheid, wenn sie heimgehen; ohne Eltern verlassen sie das Gelände nicht, also auch nicht in den Ort oder zur Straße [1]. Kinder sollten Adresse und Platznummer der Unterkunft kennen und wissen, an wen sie sich bei Unsicherheit wenden: Rezeption, Animationsteam oder vertraute Nachbarn [1].

Zusätzlich rät der ADAC, Kindern einen Zettel mit Namen, Anlage und Platznummer mitzugeben [4]. Bevor ein Kind in eine andere Unterkunft geht, gibt es Bescheid; Süßigkeiten von anderen nimmt es nur mit Wissen der Eltern an, und Geld wird nur nach Rücksprache geliehen [1]. Ein kurzes Gespräch mit den Eltern neuer Freunde und ausgetauschte Telefonnummern machen das Loslassen leichter [1].

Wenn ein Kind schüchtern ist

Nicht jedes Kind spricht am ersten Tag fremde Kinder an. Der ADAC empfiehlt, gemeinsam zum Spielplatz zu gehen, Kennenlernspiele der Betreuer zu nutzen und mit Nachbarfamilien etwas zusammen zu unternehmen [1]. Kinderanimation und Mini-Club mit Basteln, Spielen und Turnieren hält der ADAC für einen guten Einstieg [1]. Hilfreich ist auch Spielzeug, das andere anzieht: Für draußen nennt der ADAC Ball, Frisbee, Springseil und Federball, dazu Fahrrad oder Roller, wenn Platz im Auto ist [2].

Nachtruhe und Abende

Campingplätze haben in der Regel Ruhezeiten, die in der Platzordnung stehen. Der ADAC empfiehlt, die Nachtruhe gemeinsam mit den Kindern zu besprechen und älteren Kindern klar zu sagen, bis wann sie draußen bleiben dürfen [1]. Laute Spiele wandern ab einer bestimmten Uhrzeit auf Spielplatz oder Bolzplatz [1].

Schwimmen und Baden

Viele Kinder machen im Grundschulalter das Seepferdchen. Das ist nach Angaben der DLRG noch kein Nachweis sicheren Schwimmens; als sicherer Schwimmer gilt erst, wer das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze hat [5]. Für Bronze muss ein Kind unter anderem in 15 Minuten mindestens 200 Meter schwimmen, etwa zwei Meter tief tauchen und einen Gegenstand heraufholen, einen Paketsprung vom Startblock oder Ein-Meter-Brett zeigen und die Baderegeln kennen [5]. Fürs Seepferdchen gehören unter anderem ein Sprung vom Beckenrand mit anschließend 25 Metern Schwimmen und das Heraufholen eines Gegenstands aus schultertiefem Wasser dazu [5].

Ein ruhiges Seeufer mit Holzsteg, zwei leuchtende Schwimmwesten hängen am Geländer, daneben ein kleines Ruderboot
Bild: KI-generiert

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) rät, auch Kinder, die schon schwimmen können, nicht unbeaufsichtigt zu lassen, solange sie nicht "wassersicher" sind [6]. Ältere Kinder sollen nie die Verantwortung für ein jüngeres Kind im oder am Wasser tragen [6]. Auf Booten und beim Spielen in Wassernähe empfiehlt das BIÖG Schwimmwesten [6]. Der ADAC rät zu festen Baderegeln, besonders für Nichtschwimmer, und warnt, dass hinter einer Sandbank der Grund schnell stark abfallen kann [4]. In Flüssen und im Meer können Strömungen laut DLRG auch erfahrene Schwimmer in Gefahr bringen [7].

Mithelfen und Camping lernen

Auf dem Platz gibt es viele Aufgaben, die zu Hause fehlen: Heringe einschlagen, Zeltstangen zusammenstecken, Wasser holen, Gemüse schneiden, abspülen. Eine feste Aufgabe pro Tag gibt dem Kind Verantwortung, ohne dass der Urlaub zum Arbeitsdienst wird. Rechne damit, dass alles länger dauert.

Ein gedeckter Campingtisch im Freien mit Gaskocher, Topf und geschnittenem Gemüse auf einem Brett, dahinter Zelte
Bild: KI-generiert

Beim Kochen gelten dieselben Grundregeln wie für Erwachsene. Der ADAC rät, Gasflaschen und Kartuschen bei Nichtgebrauch zuzudrehen, keine Handtücher an Herd oder Lampen zu hängen und Zündhölzer und Feuerzeuge wegzuschließen [4]. Ob ein Kind am Kocher helfen darf, entscheidest du je nach Alter; Grill und Feuerstellen gehören laut ADAC hinter eine Absperrung [4]. Jedes Kind sollte außerdem eine eigene Trinkflasche haben, rät der ADAC [4].

Ausflüge, Rad und Abenteuer

Für Ausflüge funktionieren Wanderungen mit einem Ziel meist besser als Spaziergänge ohne Ziel: ein Aussichtsturm, ein See, eine Burgruine. Eine Nachtwanderung mit Stirnlampen oder eine Schnitzeljagd über den Platz verbinden Bewegung mit Spannung; Ideen und Aufgaben stehen unter Schnitzeljagd: Aufgaben, Ideen und Ablauf. Für Regentage empfiehlt der ADAC Bücher, Spiele, Karten und Bastelsachen im Gepäck [2].

Fahrräder sind mit Schulkindern oft das wichtigste Ausflugsmittel. Auf öffentlichen Wegen gilt: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit dem Rad den Gehweg benutzen, bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie es. Ist ein baulich getrennter Radweg vorhanden, dürfen Kinder bis acht Jahre auch diesen nehmen [8]. Eine geeignete Aufsichtsperson, insbesondere ab 16 Jahren, darf ein Kind bis acht Jahre auf dem Gehweg mit dem Rad begleiten; vor dem Überqueren einer Fahrbahn steigen beide ab [8]. Wer eine längere Radtour plant, findet familientaugliche Etappen unter Elberadweg mit Kindern.

Schlaf, Sonne und Zecken

Schulkinder zwischen sechs und zwölf Jahren brauchen laut Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte 9 bis 12 Stunden Nachtschlaf [9]. Auf dem Platz wird es abends spät, und morgens weckt das Licht durch die Zeltwand früh. Ein später Abend am Lagerfeuer ist im Urlaub kein Problem, mehrere hintereinander machen viele Kinder aber quengelig.

Bei Sonne gelten für Kinder dieselben Grundregeln wie bei Kleinen: Schatten, Kopfbedeckung, Kleidung, die viel vom Körper bedeckt, und Sonnenschutzmittel auf freier Haut, nach dem Baden erneut [10, 15]. In der starken Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr spielen Kinder im Sommer besser nicht draußen [10, 15]. Nach Streifzügen durch Wiese und Wald sucht ihr abends nach Zecken, vor allem an Kopf, Haaransatz, Hals, Achseln, Zwischenbeinbereich und Kniekehlen [11]. Feste Schuhe und helle, körperbedeckende Kleidung machen Zecken leichter sichtbar, und auf festen Wegen kommen Kinder seltener mit ihnen in Kontakt [11].

Anreise und Papiere

Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und unter 150 Zentimeter Körpergröße fahren Kinder auf Sitzen mit Gurt nur in einer geeigneten Kinderrückhalteeinrichtung mit [12]. Das gilt auch im Wohnmobil, wo während der Fahrt alle Insassen angeschnallt sein müssen und Bett, Toilette und Kühlschrank tabu sind [13]. Der ADAC empfiehlt mit dem Wohnmobil höchstens 500 Kilometer am Tag und eine Pause spätestens nach drei Stunden, mit Kindern früher [13].

Für Reisen ins Ausland braucht jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument. Den Kinderreisepass gibt es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr; ältere Exemplare gelten bis zum aufgedruckten Ablaufdatum und lassen sich nicht verlängern [14]. Welche Unterlagen das Reiseland verlangt, steht in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts [14]. Was sonst ins Auto gehört, sammelt die Camping-Packliste zum Abhaken.

  1. Organisation Camping-Freunde finden leicht gemacht: Treffpunkte und Regeln für Familien. ADAC SE. Stand 16.04.2026. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Familien-Camping richtig planen: Die große Vorbereitungs-Checkliste. ADAC SE. Stand 31.03.2026. abgerufen am 29.10.2026
  3. Organisation Mobilheim, Glampingzelt oder Schlaf-Fass: Was passt am besten zu wem?. ADAC SE. Stand 20.04.2026. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation Glamping mit Kindern: Die perfekte Sicherheits-Checkliste für Eltern. ADAC SE. Stand 31.03.2026. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation Faktencheck: Definition "Sicherer Schwimmer". DLRG Landesverband Württemberg. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Ertrinkungsunfälle verhüten. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de. Stand 01.05.2025. abgerufen am 29.10.2026
  7. Organisation Gefahr Ertrinken: Ursachen und Prävention. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). Stand Zahlen für 2024. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  9. Organisation Wie viel Schlaf brauchen Kinder?. Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), kinderaerzte-im-netz.de. Stand 20.07.2016, zuletzt aktualisiert 29.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  10. Behörde Ohne Wenn und Aber: Sonnenschutz für Kinder (Merkblatt). Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), kindergesundheit-info.de. Stand Januar 2015. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde Kinder vor Zecken schützen. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de. Stand 03.03.2025. abgerufen am 29.10.2026
  12. Gesetz Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 21 Personenbeförderung. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  13. Organisation Urlaub mit dem Wohnmobil: Das müssen Einsteiger wissen (Andrea Steichele-Biskup). ADAC. Stand 30.04.2026. abgerufen am 29.10.2026
  14. Behörde Reisepässe und Personalausweise. Auswärtiges Amt. Stand 12.09.2024. abgerufen am 29.10.2026
  15. Behörde Sonnenschutz für Kinder (Infografik). Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de. Stand Mai 2025. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.