Ausrüstung fürs CampingWerkzeug
Zuladung beim Wohnmobil berechnen
Die Zuladung ist die zulässige Gesamtmasse aus Feld F.2 des Fahrzeugscheins minus die Masse im fahrbereiten Zustand aus Feld G. In dieser Masse stecken schon ein Fahrer mit 75 Kilogramm, 90 Prozent Kraftstoff und die Fahrbefüllung des Wassertanks. Mitfahrer, Gepäck, Fahrräder und zusätzliches Wasser ziehst du von der Zuladung ab.
Werkzeug
Zuladungsrechner fürs Wohnmobil
Trag die Werte aus dem Fahrzeugschein ein und dann, wer und was mitfährt. Der Rechner zeigt, wie viel Reserve bis zur zulässigen Gesamtmasse bleibt.
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Mit dem Rechner prüfst du vor der Abfahrt, ob dein Wohnmobil mit allen Mitfahrern und dem Gepäck unter der zulässigen Gesamtmasse bleibt. Du trägst zwei Werte aus dem Fahrzeugschein ein und dann, was und wer mitfährt. Der Rechner zeigt, wie viel Reserve bleibt oder um wie viel Kilogramm das Fahrzeug überladen wäre. Er ersetzt kein Wiegen: Die Werte im Fahrzeugschein und deine Schätzungen weichen von der Waage ab. Die voreingestellten Gewichte für Zubehör sind grobe Schätzwerte, die du durch die tatsächlichen Gewichte ersetzt.
Welche Werte du aus dem Fahrzeugschein brauchst
Im Fahrzeugschein, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I, stehen die Massen in festen Feldern [1]:
- Feld F.2: die im Zulassungsland zulässige Gesamtmasse in Kilogramm. Diese Zahl darf das beladene Fahrzeug nicht überschreiten.
- Feld G: die Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in Kilogramm, also die Masse im fahrbereiten Zustand.
- Felder 8.1 und 8.2: die zulässige Achslast für die Vorder- und die Hinterachse.
- Feld S.1: die Zahl der Sitzplätze einschließlich Fahrersitz.
F.2 minus G ergibt die Zuladung, mit der du rechnest. Für den Führerschein zählt ebenfalls F.2: Bis 3,5 Tonnen reicht die Klasse B, darüber brauchst du die Klasse C1 oder einen alten Führerschein der Klasse 3 [2].
Was in der Masse im fahrbereiten Zustand schon steckt
Die Masse im fahrbereiten Zustand ist mehr als das nackte Fahrzeug. Nach der EU-Verordnung 1230/2012, wie der ADAC sie wiedergibt, sind darin enthalten [3]:

- ein Fahrer mit 75 Kilogramm,
- Kraftstoff bei 90 Prozent Tankfüllung,
- Flüssiggasflaschen, wie vom Hersteller vorgesehen, mit bis zu 50 Kilogramm,
- Bordwerkzeug und Wagenheber mit 5 Kilogramm,
- eine CEE-Kabeltrommel mit Adapter mit 4 Kilogramm,
- eine Zusatzbatterie, wenn eine Halterung dafür vorhanden ist,
- der volle Spültank der Toilette und die Frischwasseranlage in der Fahrbefüllung, deren Menge der Hersteller festlegt.
Wiegt der Fahrer mehr als 75 Kilogramm, zählt der Rest zur Zuladung. Dasselbe gilt für Wasser über der Fahrbefüllung. Der Rechner fragt beides deshalb getrennt ab. Seit 2014 müssen Hersteller zudem eine Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity) mit der tatsächlichen Masse ausstellen [3].
So rechnet das Werkzeug
Von der Zuladung zieht der Rechner nacheinander ab, was du einträgst:

- Mitfahrer mit ihrem Gewicht und das Mehrgewicht des Fahrers über 75 Kilogramm.
- Wasser über der Fahrbefüllung. Ein Liter Wasser wird mit einem Kilogramm angesetzt.
- Gepäck, Lebensmittel und Getränke.
- Nachgerüstetes und Zubehör: Markise, Fahrradträger mit Rädern, Campingmöbel, Grill, Zusatzakkus.
Für das Zubehör nennt der ADAC Anhaltswerte: Eine Markise wiegt 50 Kilogramm oder mehr, ein Ersatzreifen 25 Kilogramm, zwei Kinderfahrräder zusammen 24 Kilogramm [3]. Das Ergebnis zeigt die Restreserve in Kilogramm und in Prozent der zulässigen Gesamtmasse.
Ein Beispiel: Steht in F.2 3.500 und in G 2.950 Kilogramm, bleiben 550 Kilogramm Zuladung. Fährt eine zweite Person mit 70 Kilogramm mit, der Fahrer wiegt 85 Kilogramm, dazu 60 Liter Wasser über der Fahrbefüllung, 120 Kilogramm Gepäck und Vorräte und zwei Fahrräder mit Träger zu 50 Kilogramm, bleiben 240 Kilogramm Reserve. Mit Markise und Campingmöbeln schrumpft sie weiter.
Warum die Reserve oft knapp ist
Bei einem ADAC-Vergleich von 2020 blieben mit diesem Reisegewicht die Reisemobile je nach Fahrzeug 20 bis 240 Kilogramm unter der Grenze, einzelne Campingbusse bis zu 370 Kilogramm. Drei Fahrzeuge lagen schon darüber. Das schlechteste Fahrzeug war allein mit dem Reisegewicht um 117 Kilogramm überladen [3]. Eine höhere Gesamtmasse ist für viele Fahrer keine Lösung, denn mit der Klasse B darfst du nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren [2].
Zur Waage rät der ADAC deshalb vor dem Urlaub, mit kompletter Besatzung. Kurzfristig geht das etwa bei Mülldeponien, Kieswerken oder Recyclinghöfen; ADAC-Prüfzentren stellen Wiegekarten aus [3]. Wiegst du jede Achse einzeln, siehst du auch, ob die Hinterachse ihre Grenze aus Feld 8.2 einhält.
Was bei Überladung droht
In Deutschland wird beim Wiegen in der Regel eine Toleranz von 5 Prozent gewährt. Die Bußgelder liegen zwischen 10 und 235 Euro, ab 20 Prozent Überladung kommt ein Punkt in Flensburg dazu [4]. Im Ausland ist es oft teurer: In Österreich gibt es keine Toleranz, ab 15 Prozent Überladung drohen dort 300 bis 10.000 Euro, und die Weiterfahrt kann schon ab etwa 2 Prozent untersagt werden. In Frankreich kostet bis 3,5 Tonnen jede angefangene halbe Tonne Überladung 135 Euro [4]. Kommt es zu einem Unfall, kann bei Überladung der Versicherungsschutz entfallen [3]. Wie Haftpflicht und Kasko aufgebaut sind, steht auf der Seite Kfz-Versicherung: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.

Was du an Strom und Wasser mitnimmst und was davon schon in der Masse im fahrbereiten Zustand steckt, erklären Strom beim Camping und Wasser und Toilette beim Camping. Allgemeines zum Reisen mit dem Fahrzeug steht unter Urlaub mit dem Wohnmobil.
- Organisation Ziffern und Buchstaben: Was sie bedeuten (Felder der Zulassungsbescheinigung). ADAC. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Wohnmobil: Welcher Führerschein ist nötig?. ADAC. Stand 21.01.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Zuladung von Wohnmobilen im Vergleich: So schnell sind sie überladen. ADAC. Stand 31.08.2022. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Wohnmobil überladen: Saftige Strafen und kaum Toleranz in Urlaubsländern (Christof Henn). ADAC. Stand 19.08.2026. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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