Campingregionen in MitteldeutschlandRatgeber

Camping in der Sächsischen Schweiz

Im Nationalpark Sächsische Schweiz sind Zelten und Übernachten im Freien grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es nur für Kletterer an 58 gekennzeichneten Boofen vom 16.06. bis 31.01. und auf den Biwakplätzen am Forststeig. Für den Urlaub nutzt du die Campingplätze an der Elbe, an Badeseen und im Kirnitzschtal.

Ein Campingplatz am Fluss im Morgengrauen, dahinter Sandsteinfelsen und bewaldete Klippen, Nebel über dem Wasser
Bild: KI-generiert

Die Sächsische Schweiz ist der deutsche Teil des Elbsandsteingebirges südöstlich von Dresden. Der Tourismusverband nennt über 1.000 markierte Wanderwege, darunter den Malerweg, und Campingplätze direkt an der Elbe, an Badeseen, am Ufer der Kirnitzsch und an Waldrändern mit Blick auf die Felsen [1]. Wer hier campt, muss die Regeln des Nationalparks kennen. Zelten und Übernachten im Freien sind im Nationalpark grundsätzlich verboten, und Feuer ist bis auf wenige Ausnahmen untersagt [2, 3]. Die erlaubten Wege zu einer Nacht draußen sind eng begrenzt: Campingplatz, Biwakplatz am Forststeig oder, nur für Kletterer, eine gekennzeichnete Boofe.

Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet

Der Nationalpark Sächsische Schweiz hat 9.350 Hektar. Um ihn herum liegt das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz mit 22.870 Hektar, zusammen bilden beide die 38.100 Hektar große Nationalparkregion [4]. Der gesamte Nationalpark ist zugleich als FFH- und als Vogelschutzgebiet nach Natura 2000 ausgewiesen [4]. Für Camper ist die Grenze zwischen beiden Gebieten wichtig, weil dort unterschiedliche Regeln gelten. Im Nationalpark sind Camping, ausdrücklich auch in Autos und Wohnmobilen, und Zelten verboten. Die Wege darfst du dort nicht verlassen, in der Kernzone nur markierte oder ausgeschilderte Wege benutzen, und Baden in den Gewässern des Nationalparks ist untersagt [12]. Pilze und Beeren darfst du für den Eigenbedarf schonend sammeln, solange du dafür die Wege nicht verlässt; laute Musik und Drohnen sind verboten [12].

GebietÜbernachten im FreienZelten
Nationalparkgrundsätzlich verboten; Ausnahme für Kletterer an 58 Boofen vom 16.06. bis 31.01. [2]verboten [2]
Landschaftsschutzgebietgrundsätzlich gestattet (Biwakieren) [2]nur an ausgewiesenen Plätzen [2]
Naturschutzgebiete im Landschaftsschutzgebiet, zum Beispiel Pfaffensteinuntersagt [2]untersagt [2]
Biwakplätze am Forststeigvom 01.04. bis 31.10. mit Trekkingticket [5]bis zu fünf Zwei-Personen-Zelte je Platz [5]

Boofen: Freiübernachten für Kletterer

Als Boofen bezeichnet die Nationalpark- und Forstverwaltung die gekennzeichneten Plätze, an denen Kletterer im Freien übernachten dürfen; sie sieht darin eine Anerkennung der langen Tradition des sächsischen Klettersports [2]. Die Verwaltung erlaubt das Freiübernachten an 58 gekennzeichneten Boofen außerhalb der Kernzone, aber nur vom 16.06. bis 31.01. und nur in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Felsklettern [2]. Vom 01.02. bis 15.06. ist das Übernachten im Freien vollständig verboten. An allen anderen Stellen im Nationalpark ist Freiübernachten streng verboten [2]. Jede Art von Feuer, auch Kerzen, Campingkocher und Rauchen, ist auch in den zugelassenen Boofen nicht erlaubt [2].

Ein geschützter Schlafplatz unter einem großen Sandsteinüberhang im Wald, darunter zwei Isomatten und ein Seilsack
Bild: KI-generiert

Die Verwaltung begründet die Einschränkungen mit der gestiegenen Zahl von Boofern, vor allem außerhalb der zugelassenen Boofen, mit Waldbränden durch illegale Lagerfeuer und mit immer mehr Müll [2]. Ob die Ausnahme für Kletterer weiter bestehen bleibt, hängt nach ihren Worten vom Verhalten jedes Einzelnen ab. Auch beim Boofen gilt das Wegegebot im ganzen Nationalpark, Müll samt Essensresten und Taschentüchern nimmst du wieder mit [2].

Klettern in der Sächsischen Schweiz

Das Elbsandsteingebirge gilt nach Angaben der Verwaltung als Wiege des Freikletterns. Es hat über 1.000 zugelassene Klettergipfel in 13 Klettergebieten [13]. Das Bergsteigen in Sachsen steht seit 2024 im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes; als Verbreitungsgebiet nennt der Eintrag der Deutschen UNESCO-Kommission die Sächsische Schweiz und das Zittauer Gebirge [15]. Es gelten die Sächsischen Kletterregeln, die Kletterer vor über 100 Jahren vereinbart haben, und manche Gipfel sind zum Schutz brütender Vögel zeitweise gesperrt [13]. Zu den Felsen gehst du nur über die markierten Kletterzustiege; ein schwarzes Dreieck auf weißem Grund markiert sie [13].

Forststeig: Trekking mit Biwakplätzen

Für eine Mehrtagestour mit Zelt hat Sachsenforst zusammen mit der tschechischen Forstverwaltung im April 2018 den Forststeig Elbsandstein eröffnet [6]. Die Trekkingroute führt linkselbisch über 100 Kilometer in sieben Etappen durch die Wälder an der deutsch-tschechischen Grenze und ist vom 01.04. bis 31.10. geöffnet [6]. Sachsenforst beschreibt sie als anspruchsvoll, für geübte, trittsichere und gut ausgerüstete Wanderer [6]. Unterwegs übernachtest du in Trekkinghütten, auf Biwakplätzen oder bei touristischen Partnern; auf der tschechischen Seite liegt ein öffentlicher Campingplatz direkt an der Route [6].

Eine kleine Waldlichtung mit Schutzhütte, Holztisch und zwei kleinen Bergzelten zwischen Fichten
Bild: KI-generiert

Regeln auf den Biwakplätzen

Auf einem Biwakplatz dürfen im Umkreis von 20 Metern bis zu fünf Zwei-Personen-Bergzelte stehen, aufgebaut frühestens um 16 Uhr und abgebaut spätestens um 10 Uhr, jeweils für eine Nacht [5]. Bezahlt wird ein Pflegebeitrag, indem du ein Trekkingticket entwertest; dazu trägst du dich mit Name, Wohnort und nächstem Ziel ins Biwakbuch ein [5]. Sind alle Plätze belegt, campierst du dort nicht; Familien mit Kindern und Langstreckenwanderer haben Vorrang [5].

Jeder Biwakplatz hat eine Schutzhütte, eine Sitzgruppe und eine Komposttoilette. Trinkwasser gibt es nicht, an einigen Plätzen nur gesammeltes Regenwasser als Brauchwasser [5]. Kocher mit offener Flamme sind im Wald verboten und nur auf den Metallplatten der Sitzgruppen erlaubt. Eine genehmigte Feuerstelle hat nur der Biwakplatz am Taubenteich [5]. Hunde sind am Platz anzuleinen, Müll nimmst du komplett wieder mit [5]. An Wochenenden und Feiertagen sind die Plätze oft voll, Sachsenforst bittet, diese Tage zu meiden [6].

Feuer und Waldbrand

Im Nationalpark ist Feuer nur an den neun ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Du bringst dein Holz selbst mit, denn Holz aus dem Nationalpark zu entnehmen ist untersagt. Ab Waldbrandgefahrenstufe 3 ist auch dort das Feuern verboten [3]. Anmelden kannst du dich für die Feuerstellen nicht [3]. Siehst du Feuer oder Rauch an anderen Stellen, rufst du die 112 [3].

Außerhalb des Nationalparks gilt das Sächsische Waldgesetz. Im Wald und in weniger als 100 Metern Abstand zum Wald darf Feuer außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten Feuerstelle nur mit Genehmigung der Forstbehörde angezündet werden [7]. Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Fahrzeugen gehören in Sachsen nicht zum Betretensrecht im Wald; dafür brauchst du die besondere Erlaubnis des Waldbesitzers [7]. Die bundesweiten Grundregeln erklärt Wildcampen in Deutschland: was erlaubt ist, das Verhalten in Schutzgebieten Camping in Schutzgebieten.

Campingplätze und Reisezeit

Hauptsaison auf den Campingplätzen ist nach Angaben des Tourismusverbands von Mai bis Oktober. Ruhiger ist es im Juni und im September, einige Plätze eignen sich auch für Wintercamping [1]. Viele Plätze bieten moderne Sanitäranlagen, WLAN und Brötchenservice, einige zusätzlich Campingfässer, also beheizbare Holzfässer mit einfacher Ausstattung [1]. In der Hauptsaison sind die Plätze schnell belegt, der Verband rät deshalb zu früher Buchung [1].

Ein Campingplatz am Fluss in einem Tal zwischen Sandsteinfelsen im Herbst, daneben ein hölzernes Schlaffass
Bild: KI-generiert

Als Ziele in der Nähe nennt der Tourismusverband unter anderem die Festung Königstein, die Basteibrücke und die Altstadt von Pirna [1]. Den Malerweg gibt er mit ungefähr 116 Kilometern an; er führt von Liebethal durch den Nationalpark bis zur böhmischen Grenze und links der Elbe über die Tafelberge nach Pirna [8]. Wer mit dem Rad kommt, findet die Strecke an der Elbe auf Die Bastei mit dem Rad erreichen beschrieben. Mehr zur Flusslandschaft steht auf Camping an der Elbe.

Paddeln auf der Elbe

Die Elbe fließt auf 33 Kilometern durch die Nationalparkregion und hat sich 200 bis 300 Meter tief zwischen Sandsteinfelsen und Tafelberge eingegraben [14]. Die Verwaltung nennt Ein- und Anlegestellen für Paddeltouren, darunter den Campingplatz Königstein auf dem linken Ufer [14]. Wer nicht selbst paddeln will, kann mit der Sächsischen Dampfschifffahrt fahren, deren neun historische Raddampfer zwischen 80 und 130 Jahre alt sind [14]. Vom Campingplatz am Fluss aus kannst du so Tagestouren auf dem Wasser machen und abends auf den Platz zurückkehren.

Anreise mit Wohnmobil und Bahn

Mit dem Auto oder Wohnmobil fährst du laut Nationalparkverwaltung ab Dresden über die A17 Richtung Prag bis zur Ausfahrt Pirna und von dort über die B172 Richtung Bad Schandau oder über Lohmen [9]. Die Wanderparkplätze sind in der Saison schnell belegt. Campen ist auf den Wanderparkplätzen der Nationalparkregion untersagt, nachts gilt dort Parkverbot [9]. Mit dem Wohnmobil fährst du deshalb direkt auf einen Campingplatz oder Stellplatz.

Der Nationalparkbahnhof Bad Schandau ist ein internationaler EC-Halt, aus Dresden fährt die S-Bahn S1 im 30-Minuten-Takt. Sieben Elbfähren verbinden die Ufer [9]. Die Kirnitzschtalbahn, eine Straßenbahn, fährt seit 1898 ins Kirnitzschtal bis zum Lichtenhainer Wasserfall [9]. Für die Fahrzeugregeln gilt dasselbe wie überall in Deutschland: Bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse reicht die Klasse B [10], und mit einem Saisonkennzeichen darf das Fahrzeug nur im eingetragenen Zeitraum von zwei bis elf Monaten auf öffentlichen Straßen fahren [11]. Routenideen für ganz Mitteldeutschland stehen auf Wohnmobil-Routen durch Mitteldeutschland.

  1. Organisation Campingplätze Sächsische Schweiz. Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V.. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Freiübernachten und Boofen. Staatsbetrieb Sachsenforst, Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Feuerstellen. Staatsbetrieb Sachsenforst, Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Schutzgebiete in der Nationalparkregion. Staatsbetrieb Sachsenforst, Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde Biwakplätze am Forststeig Elbsandstein. Staatsbetrieb Sachsenforst. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Forststeig Elbsandstein. Staatsbetrieb Sachsenforst. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG), § 11 Abs. 4 und § 15 Abs. 1. Freistaat Sachsen, REVOSax. Stand rechtsbereinigt mit Stand vom 01.01.2023. abgerufen am 29.10.2026
  8. Organisation Malerweg Elbsandsteingebirge. Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V.. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  9. Behörde Anreise. Staatsbetrieb Sachsenforst, Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  10. Gesetz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  11. Gesetz Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 10 Abs. 3 Saisonkennzeichen. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  12. Behörde Verhalten und Regeln. Staatsbetrieb Sachsenforst, Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  13. Behörde Klettern. Staatsbetrieb Sachsenforst, Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  14. Behörde Wasserwandern. Staatsbetrieb Sachsenforst, Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  15. Organisation Bergsteigen in Sachsen (Immaterielles Kulturerbe, Bundesweites Verzeichnis). Deutsche UNESCO-Kommission. Stand Aufnahme 2024. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.